Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Angebote:
Erlebnisspaziergänge/Erlebnisbesuche/Fotosessions/
Falknerschnupper- und Trainingsstunden/Gutscheine
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Angeboten und der Falknerei Obernzell (folgend „Falknerei“ genannt) Inhaberin: Yvonne Holthaus als Veranstalter, wird durch die nachfolgenden AGB geregelt. Für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall bedürfen Abänderungen oder Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung der Falknerei, sonst gelten sie als ungültig. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Informationen zu den Gebühren und dem Ort der Veranstaltung sowie zum zeitlichen Ablauf ist der Ausschreibung zu entnehmen.
Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu einem Angebot erfolgt schriftlich per Email unter post@falknerei-obernzell.de.
Die Teilnehmerzahl eines Angebotes bzw. einer Veranstaltung ist in der Regel begrenzt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Email der Falknerei Obernzell zustande. Die Falknerei ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Wenn es sich um einen Geschenkgutschein handelt, ist der volle Betrag vor Versand des Gutscheins zu begleichen, der Gutschein gilt dann vor Ort als Zahlungsmittel. Bei Terminvereinbarungen kann die vollständige Teilnahmegebühr auch bar am Termin beglichen werden. Soweit dies in der Beschreibung angegeben ist, sind in den Gebühren die Verpflegung wie Pausengetränke und Mittagessen während der Veranstaltung inbegriffen. Etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb des Angebotes der Falknerei Obernzell, sind nicht inbegriffen
Stornierung
Stornierungen eines Angebotes müssen schriftlich oder per Mail erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung des Termins sind bis 7 Kalendertage vor der Veranstaltung keine Gebühren fällig. Bei weniger als 7 Kalendertagen, ebenso bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten.
Änderungen
Die Falknerei behält sich vor, bei Eintreten von der Falknerei nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (diese beträgt jeweils 50 % der maximalen Teilnehmerzahl pro Veranstaltung) behält sich die Falknerei vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Falknerei die Teilnehmer spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer auf alle weiteren angebotenen Termine ausweichen. Wird von Seiten der Falknerei der Termin mehr als zweimal abgesagt, kann der Gutschein auf Wunsch rückerstattet werden. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren ebenfalls erstattet. Des weiteren kann das Angebot bei Sturm, Regen oder zu großer Hitze, zum Wohle der Tiere, verschoben werden. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.
Urheberrechte
Die Präsentationen und etwaige Schulungsunterlagen, z. B. bei Schul- und Kindergartenbesuchen, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Falknerei zulässig.
Urheberrechte aus buchbaren Fotoshootings: Während des Fotoshootings aufgenommene Bilder dürfen nur für private Nutzung verwendet werden. Die Veröffentlichung auch in Fotocommunitys ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Mit der Teilnahme an Erlebnisveranstaltungen stimmen Sie zu, dass diese ohne weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarung zum Zweck der Werbung in Druck- und anderen Medien sowie in sozialen Plattformen wie Facebook oder der Webseite veröffentlicht werden dürfen. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist die Nichteinwilligung in schriftlicher Form festzuhalten und von der Falknerei zu archivieren.
Sonstiges
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine
Der Kunde kauft einen Gutschein für ein bestimmtes Angebot bzw. eine bestimmte Veranstaltung. Damit der Gutschein bei der Falknerei eingelöst werden kann, muss sich Gutscheininhaber schriftlich oder telefonisch dafür anmelden. Die Anmeldung erfolgt erst nach Bestätigung durch die Falknerei. Der Gutschein gilt am Termin als Zahlungsmittel. Gutscheine sind zwei Jahre einlösbar. Hiernach kann der Geschenkgutschein nicht mehr verwendet (eingelöst) werden.
Der Gutschein ist frei übertragbar, jedoch ist darauf zu achten, dass die Person die Teilnahmevoraussetzungen des gebuchten Angebotes erfüllt.
Einige Veranstaltungen sind von einer Mindestteilnehmeranzahl abhängig, bei deren Unterschreiten das Angebot nicht stattfindet. Die Gutscheine behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit und ein neuer Termin wird bekannt gegeben.
Für die Einlösung des Geschenkgutscheins bei der Falknerei finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Falknerei Anwendung, die auf der jeweiligen Website abrufbar sind.
Die Gutscheine können nicht bar abgelöst werden.
Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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